Getreu diesem Motto engagiert sich die Sparkasse Odenwaldkreis seit vielen Jahren in der Region: Sei es der Traum von der eigenen Immobilie, Existenzgründung, die Planung der Altersvorsorge oder auch die Förderung von kulturellen und sozialen Angeboten vor Ort.
Die Sparkasse Odenwaldkreis zeigt Engagement - auch für Vereine und Institutionen in der Region. Dies wird auch in Zukunft so bleiben.
Die Vereine in unserer Region erfüllen unschätzbar wichtige Funktionen: Sie sind Anlaufstellen mit vielfältigen Freizeitangeboten für Jung und Alt. Es werden Teamgeist, Fairplay, Gesundheit und Leistungsbereitschaft gefördert. Sie wirken integrativ und schwören unterschiedlichste Menschen auf gemeinsame Ziele ein.
Dieses Engagement unserer Vereine möchten wir mit unserem Vereinsförderkonzept nachhaltig unterstützen.
Bei der Unterstützung unterscheiden wir zwischen der jährlichen Grundförderung und der anlassbezogenen Zusatzförderung für Vereine.
Dies zeigen die geförderten Vereine nach Außen durch Einbindung des VereinsPartner-Logos auf der Homepage des Vereines und/oder der Platzierung auf Drucksachen.
Zusätzlich versichern Vereine mit Grundförderung und einer Anzahl von über 350 Mitgliedern dauerhaft die von der Sparkasse überreichten Spannbänder anzubringen.
Wir unterstützen Vereine mit einer jährlichen Grundförderung von 0,50 Euro pro Vereinsmitglied.
Partnerschaft beruht auf Gegenseitigkeit. Die geförderten Vereine zeigen dies durch Einbindung des VereinsPartner-Logos auf der Homepage des Vereines und/oder Platzierung auf Drucksachen (Briefbögen, Plakate, Spielankündigungsplakate, etc.). Für die volle jährliche Grundförderung ist die Anbringung des Logos ganzjährig sicherzustellen.
Förderberechtigt sind eingetragene Vereine, die
Sofern die o.g. Kriterien auf Ihren Verein zutreffen, senden Sie uns Ihren Antrag über nachfolgendes Antragsformular.
Die Grundförderung ist jährlich neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Förderantrag für das Jahr 2024 spätestens zum 31.08.2024 über das Antragsformular bei der Sparkasse Odenwaldkreis vorliegen muss.
Die anlassbezogene Zusatzförderung dient der Unterstützung besonderer Anlässe (z.B. Festlichkeiten anlässlich eines Jubiläums) in der Region.
Folgende Anlässe werden durch die Sparkasse Odenwaldkreis grundsätzlich nach Abstimmung oder Antrag unterstützt:
Nicht unterstüzt werden zum Beispiel Flohmärkte, Basare und Veranstaltungen von Parteien.
Der Zusatzförderbetrag entspricht in der Summe maximal dem Betrag der Grundförderung ( zusammen mit der Grundförderung auf 1000.- EUR inkl. MwSt. p.a. begrenzt).
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag über nachfolgendes Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Förderantrag für das Jahr 2024 spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung über das Antragsformular bei der Sparkasse Odenwaldkreis vorliegen muss.
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