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Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind – keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus er­ledigt

  1. Online, papier­los be­antragen
  2. Identität digital be­stätigen
  3. Geburts­urkunde ein­reichen
Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein GiroXtra – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein GiroXtra – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

Preise

Preise

Kontoführung monatlichkostenfrei
Sparkassen-Card  (Debitkarte)kostenfrei
Kontoauszüge an Kontoauszugsdruckern
kostenfrei
Bargeldein- und -auszahlung an Kassen Ihrer Sparkassekostenfrei
Deutschlandweite Bargeldauszahlung
An rund 20.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken
kostenfrei
Beleglose Buchungen (z.B. Buchungen über das Online-Banking, Lastschriften, etc.)kostenfrei
Beleghafte Buchungen (z.B. papierhafte Überweisungsträger, etc.)kostenfrei
Buchungen über SB-Terminalkostenfrei
Dauerauftrag einrichten und ändern am Schalterkostenfrei
Mastercard Basis (Debitkarte)
optionale Zusatzleistung
1,25 Euro / Monat
Sollzinssatz für Sparkassen-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) pro Jahr11,972 %

Entgeltinformation

* z.B. Lastschriftabbuchung, Bezahlen mit der Sparkassen-Card, Ausführung von Daueraufträgen

Gemäß Preisangabenverordnung. Den vollständigen Wortlaut unserer AGB-Preisvereinbarung entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen oder unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur oben stehenden Tabelle, ebenso in der Entgeltinformation

FAQ

Häufige Fragen

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­tretung not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Die zweite gesetz­liche Ver­tretung bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 7. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 7. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das bestehende Konto muss in eines unserer Kontomodelle GiroOnline , GiroKomfort oder GiroKlassik umgewandelt werden - mit 100%-Rabatt auf die Kontoführung bis zum 28sten Geburtstag.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein GiroXtra – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

Am Schalter Ihrer Sparkasse.

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