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Informationen zum Schulgirokonto

Allgemeine Informationen rund um das Schulgirokonto der Sparkasse Odenwaldkreis

Ihnen als Schulleiter:in, Lehrer:in oder sonstige:r Angestellte:r einer öffentlichen Schule möchten wir den Alltag erleichtern: ganz gleich ob es sich um Gelder Ihrer Träger, Gelder einzelner Klassen, Feste und Aktivitäten handelt, wir haben das richtige Kontomodell für Sie.

Einfach, bequem und schnell finden Sie hier alle erforderlichen Anträge, viele nützliche Informationen und eine umfängliche FAQ-Liste.

Einer Umsetzung der vom Kultusministerium Hessen mit Erlass vom 12.06.2017 novellierten „Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen“ steht somit nichts im Wege.

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gern an mail@sparkasse-odenwaldkreis.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6062 500 zur Verfügung.   

Fragen & Antworten
Welche Vorteile hat das Schulgirokonto der Sparkasse Odenwaldkreis für Schulen?
  • Sie setzen mit einem Schulgirokonto die Anforderungen der neuen Richtlinie des Kultusministeriums um und nutzen dabei die aktuellen technischen Möglichkeiten, eine "Nebensache" wie die Kontoführung mit möglichst geringem Aufwand zu nutzen.
  • Mit unserem Schulgirokonto haben wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot zusammengestellt.
  • Für eventuelle Fragen oder ergänzende Informationen stehen Ihnen unsere Berater per E-Mail, Telefon oder auch persönlich in unseren Filialen gerne zur Verfügung.
  • Mit einem Schulgirokonto der Sparkasse Odenwaldkreis arbeiten Sie mit einem bekannten Partner der Region zusammen. Große Teile unserer Erträge investieren wir in die Förderung von Bildung, Kultur und Sport.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bearbeitung der Kontoeröffnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • ein Auftrag pro Konto (Online-Serviceauftrag)
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises aller Beteiligten
  • einmalig die Kopie der Ernennungsurkunde des Schulleiters/der Schulleiterin
  • ggf. die Vollmacht des Schulleiters/der Schulleiterin, falls diese/r den Antrag nicht selbst stellt
Muss der Mustervordruck des Kultusministeriums "Erteilung einer Bankvollmacht für die Errichtung und Führung eines Bankkontos für die Verwaltung von ..." immer im Original vorliegen?

Ja, sofern Sie als Antragsteller nicht selbst Schulleiter/Schulleiterin sind, reichen Sie die Vollmacht bitte immer auf Briefpapier der Schule und mit der Originalunterschrift des Schulleiters/der Schulleiterin ein.  

Wieviele Konten können pro Schule geführt werden?
  • Klassenkonten
    Jede Schule kann beliebig viele Klassenkonten führen. In der Regel reicht es jedoch aus, ein Klassenkonto pro Klassenlehrer/in zu führen.
  • Drittmittelkonten
    Jede Schule kann beliebig viele Drittmittelkonten führen. Gemäß der "Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen (Schulgirokonten und LMF-Transferkassen), mit Erlass vom 12. Juni 2017" ist die Anzahl auf das notwendige Maß zu beschränken. Meist reicht es dehalb aus, wenn ein Drittmittelkonto pro Verwendungszweck (z.B. Theater-AG) geführt wird.
  • Landesmittelkonten
    Gemäß der "Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen (Schulgirokonten und LMF-Transferkassen), mit Erlass vom 12. Juni 2017" darf pro Schule nur ein Schulgirokonto für die Verwaltung von Landesmittel geführt werden.
Ist es sinnvoll, alle Anträge in der Schule zentral von einer Stelle einzureichen?

Ja, erste Tests haben gezeigt, dass das Ausfüllen des Antrages nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, wenn man die Informationen bzw. eine Routine dafür entwickelt hat. Ist dies nicht der Fall, führt der Antrag häufiger zu Fragen und Rücksprachen mit dem Schulleiter/der Schulleiterin.

Warum ist es besser, ein Klassenkonto pro Klassenlehrer:in und nicht ein Konto pro Klasse zu führen?

Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, dann ersparen Sie alle Beteiligten (Schulleiter/in, Lehrer/in, Bevollmächtigte und auch der Sparkasse) regelmäßigen Aufwand und die Kontoführung ist einfach und bequem.

Ein Klassenlehrer/eine Klassenlehrerin kann für die gesamte Dauer seiner/ihrer Tätigkeit an dieser Schule das gleiche Konto (gleiche IBAN, gleiche Kontokarte, gleiche Zugangsdaten zum Online-Banking) führen und dieses Konto immer wieder für jede neue Klasse nutzen.

Wir empfehlen daher einen Kontozusatztext (Beispiel: Klassenkonto Ute Mustermann).

Die dafür erforderlichen Dokumente und Hilfsmittel (z.B. Kontokarte) bleiben in der Regel unverändert. Der Prozess der Kontoeröffnung wird nur einmal durchlaufen. Das Online-Banking wird nur einmal eingerichtet und der Anmeldename sowie notwendige Passwörter müssen nicht geändert werden.

In der Regel besteht bei jedem Klassenwechsel noch ein Restguthaben auf dem Konto. Dieses Restguthaben sollte entweder vollständig verwendet werden oder nach Abrechnung an die Schüler oder Eltern zurückgezahlt werden. Damit beträgt der vorübergehende Kontostand 0,00 Euro und das Konto kann ohne Aufwand und ohne Zeitverzug für die neue Klasse verwendet werden. Eine Änderung des Kontozusatztextes ist nicht erforderlich.

Welche Schulen können ein Schulgirokonto bei der Sparkasse Odenwaldkreis eröffnen?

Aufgabe der Sparkasse ist, Menschen sowie Firmen und Institutionen im Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und Dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen in unserem Geschäftsgebiet.

Welche Unterlagen und Verträge bekommen Sie von der Sparkasse und welche davon müssen unterschrieben an die Sparkasse zurückgeschickt werden?

Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, handelt es sich um den Schulleiter/die Schulleiterin oder die von ihm/ihr bevollmächtigte Person (mit dem Mustervordruck des Kultusministerium erteilt).

Unterlagen: Unterschrift erforderlich von:
Girovertrag Kontoinhaber
Unterschriftskarte Alle Beteiligten neben ihren Namen + Kontoinhaber (Schulleiter:in inkl. Schulsiegel)
Online-Banking-Vertrag Online-Banking-Teilnehmer + Kontoinhaber (Schulleiter:in inkl. Schulsiegel)
FATCA

Neukunden (Kontoinhaber, Bevollmächtigte)

WICHTIG: Bitte ausgefüllt einreichen.

Desweiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen sowie einige nützliche Tipps. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurückgeschickt werden.

Wohin können die vollständigen Unterlagen geschickt werden?

Sparkasse Odenwaldkreis
Vertriebsassistenz
Martin-Luther-Str. 53/55
64711 Erbach

Was ist zu tun, wenn ein Schulgirokonto nicht mehr benötigt wird?

Sofern Sie ein bestehendes Schulgirokonto nicht mehr benötigen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

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