Allgemeine Informationen rund um das Schulgirokonto der Sparkasse Odenwaldkreis
Ihnen als Schulleiter:in, Lehrer:in oder sonstige:r Angestellte:r einer öffentlichen Schule möchten wir den Alltag erleichtern: ganz gleich ob es sich um Gelder Ihrer Träger, Gelder einzelner Klassen, Feste und Aktivitäten handelt, wir haben das richtige Kontomodell für Sie.
Einfach, bequem und schnell finden Sie hier alle erforderlichen Anträge, viele nützliche Informationen und eine umfängliche FAQ-Liste.
Einer Umsetzung der vom Kultusministerium Hessen mit Erlass vom 12.06.2017 novellierten „Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen“ steht somit nichts im Wege.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gern an mail@sparkasse-odenwaldkreis.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6062 500 zur Verfügung.
Für die Bearbeitung der Kontoeröffnung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Ja, sofern Sie als Antragsteller nicht selbst Schulleiter/Schulleiterin sind, reichen Sie die Vollmacht bitte immer auf Briefpapier der Schule und mit der Originalunterschrift des Schulleiters/der Schulleiterin ein.
Ja, erste Tests haben gezeigt, dass das Ausfüllen des Antrages nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, wenn man die Informationen bzw. eine Routine dafür entwickelt hat. Ist dies nicht der Fall, führt der Antrag häufiger zu Fragen und Rücksprachen mit dem Schulleiter/der Schulleiterin.
Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, dann ersparen Sie alle Beteiligten (Schulleiter/in, Lehrer/in, Bevollmächtigte und auch der Sparkasse) regelmäßigen Aufwand und die Kontoführung ist einfach und bequem.
Ein Klassenlehrer/eine Klassenlehrerin kann für die gesamte Dauer seiner/ihrer Tätigkeit an dieser Schule das gleiche Konto (gleiche IBAN, gleiche Kontokarte, gleiche Zugangsdaten zum Online-Banking) führen und dieses Konto immer wieder für jede neue Klasse nutzen.
Wir empfehlen daher einen Kontozusatztext (Beispiel: Klassenkonto Ute Mustermann).
Die dafür erforderlichen Dokumente und Hilfsmittel (z.B. Kontokarte) bleiben in der Regel unverändert. Der Prozess der Kontoeröffnung wird nur einmal durchlaufen. Das Online-Banking wird nur einmal eingerichtet und der Anmeldename sowie notwendige Passwörter müssen nicht geändert werden.
In der Regel besteht bei jedem Klassenwechsel noch ein Restguthaben auf dem Konto. Dieses Restguthaben sollte entweder vollständig verwendet werden oder nach Abrechnung an die Schüler oder Eltern zurückgezahlt werden. Damit beträgt der vorübergehende Kontostand 0,00 Euro und das Konto kann ohne Aufwand und ohne Zeitverzug für die neue Klasse verwendet werden. Eine Änderung des Kontozusatztextes ist nicht erforderlich.
Aufgabe der Sparkasse ist, Menschen sowie Firmen und Institutionen im Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und Dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen in unserem Geschäftsgebiet.
Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, handelt es sich um den Schulleiter/die Schulleiterin oder die von ihm/ihr bevollmächtigte Person (mit dem Mustervordruck des Kultusministerium erteilt).
Unterlagen: | Unterschrift erforderlich von: |
Girovertrag | Kontoinhaber |
Unterschriftskarte | Alle Beteiligten neben ihren Namen + Kontoinhaber (Schulleiter:in inkl. Schulsiegel) |
Online-Banking-Vertrag | Online-Banking-Teilnehmer + Kontoinhaber (Schulleiter:in inkl. Schulsiegel) |
FATCA | Neukunden (Kontoinhaber, Bevollmächtigte) WICHTIG: Bitte ausgefüllt einreichen. |
Desweiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen sowie einige nützliche Tipps. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurückgeschickt werden.
Sparkasse Odenwaldkreis
Vertriebsassistenz
Martin-Luther-Str. 53/55
64711 Erbach
Sofern Sie ein bestehendes Schulgirokonto nicht mehr benötigen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.