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Unsere BLZ & BIC
BLZ50851952
BICHELADEF1ERB

Voraussetzungen für die Umwandlung:

  • Sie sind keine juristische Person.
  • Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (keine Gemeinschatskonten).
  • Sie selbst sind Kontoinhaber bzw. der gesetzliche Vertreter des Kontoinhabers.
  • Sie besitzen noch kein Pfändungsschutzkonto bei uns oder einem anderen Kreditinstitut.
  • Die Kontoführung erfolgt auf Guthabenbasis. Ein Dispositionskredit  (eingeräumte Überziehung) ist auf Ihrem Girokonto nicht eingeräumt.

Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und  nicht bei weiteren Pfändungen erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits  einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

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